Barrierefreiheit
Barrierefreies Internet
In Rahmen der Neufassung des Behindertenrechtes wurde 2002 das sogenannte Barrierefreiheitsgesetz erlassen. Dieses verpflichtet Einrichtungen des öffentlichen Rechts zur Einhaltung von Richtlinien bei der Gestaltung von Webauftritten, die in einer Verordnung BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) festgelegt sind. Das Gesetz umfasst zusammengefasst folgende Forderung: Eine jede Webseite muss so gestaltet sein, dass sie mit jedem beliebigen Gerät unter Nutzung einer beliebigen Software aufgerufen und deren Inhalt unabhängig von Ausgabemedium gelesen werden kann. D.h., dass jeder ohne Ausnahme in der Lage sein soll, die Inhalte der Seiten zu erfassen. Und dies ohne eine Unterscheidung, ob der Besucher der Webseite körperlich beeinträchtigt ist oder eine besondere Hard- und Softwareumgebung benutzt.
Barrierefreiheit bedeutet, dass es nur einen Zugang für alle gibt. Nur weil der Autor einer Website eine andere Software oder ein anderes Ausgabemedium als der Nutzer verwendet, darf dieser nicht gezwungen werden, einen “virtuellen Hintereingang" zu nehmen oder gar eine andere Browsersoftware zu installieren.
Die öffentlichen Einrichtungen des Bundes und die Kommunen hatten bis Ende 2005 Zeit, ihre vorhandenen Webauftritte entsprechend der BITV zu gestalten. Neu gestaltete Auftritte mussen bereits seit Ende 2003 der Verordnung Folge leisten.
Körperschaften des öffentliches Rechts, die den Ländergesetzes unterstellt sind, haben teilweise noch länger Zeit. So müssen zunächst die Landesregierungen entsprechende Ländergesetze umsetzen und diese auch durch Verordnungen unterstützen.

Inhalte von Webseiten (Texte, Bilder und andere Informationen) werden zumeist visuell aufgenommen. Die Nutzung folgt nach den visuellen Vorgaben. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Nutzer diese ohne Einschränkung auch wahrnehmen kann.
Ist die visuelle Wahrnehmung eingeschränkt, kann neben der Browseransicht auch der Quellcode der Webseite zur Orientierung herangezogen werden. Um den Zugang über den Quellcode zu erleichtern, sollte das Layout (grafisches Gerüst) von den Inhalten getrennt sein. Die Lösung für dieses Problem ist der Einsatz von CSS-Angaben für alle Elemente, die das Layout steuern.
Neben der Aufnahme von Informationen kann auch die Verarbeitung (über die Tastatur, Mouse) Einschränkungen unterliegen. Um den Zugang zu den Inhalten zu erleichtern, sollte der Quellcode die Inhalte nach ihrer Wichtigkeit anordnen und Zusammenhänge ersichtlich machen. Die Lösung sind neben effizienten CSS-Angaben unterstützende Informationen, die in der "normalen" Browseransicht nicht sichtbar sind.
acedo CMS
Webseiten mit dem acedo CMS werden grundsätzlich barrierefrei konzipiert und können auf Wunsch bestimmte Kriterien erfüllen. Eine nachträgliche Anpassung an zukünftige Entwicklungen ist durch die Trennung von Layout und Inhalt im Quellcode gegeben.
positive Nebeneffekte
Barrierefrei konzipierte Webseiten können auf Ausgabegeräten wiedergegeben werden, die sonst den Inhalt nur skaliert oder gar nicht lesen können, z.B. Handy, PDA, Textbrowser, etc. Der Zugang und die Reichweite für die Webseite wird also erhöht.
Der effiziente Einsatz von CSS-Angaben vermindert die Größe der übermittelten Dateien. (Im Vergleich zu einem rein tabellarischen Aufbau kann man den Faktor 2 ansetzten.) Dies hat zur Folge, dass die Übertragungsvolumina niedriger sind und der Webserver bei hoher Last schneller reagieren kann.
Links
Quellcode von Webseiten Überprüfen
http://validator.w3.org
Barrierefreier Zugang zu Webseiten
www.w3.org/WAI/
Überprüfung nach Quellcode und Zugang nach W3C WACAG
http://webxact.watchfire.com/

